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Hagedorn & Lengermann

Wir helfen schnell, betreuen persönlich und individuell.

Hagedorn Lengermann und Partner mbB, Steuerberater
Profil

Hagedorn Lengermann und Partner mbB, Steuerberater

Im Dezember 1996 in Königs Wusterhausen von den Steuerberatern Thomas Hagedorn und Wilhelm Lengermann gegründet, entwickelte sich die damalige Sozietät schnell zu einer erfolgreichen Steuerberatungskanzlei. Nach dem Ausscheiden des Seniorpartners, Wilhelm Lengermann und dem kontinuierlichem Wachstum der Kanzlei trat im Jahr 2013 Jan Lengermann, der Sohn des Mitgründers, in die Sozietät ein. In 2022 trat Frau Annika Schumann als Partnerin ein und vervollständigte das Team.

Der stetige Wandel – insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts – erfordert eine Spezialisierung unserer Kompetenzen, damit wir unseren Mandanten optimale steuerliche und betriebswirtschaftliche Lösungen anbieten können. Dabei setzen wir insbesondere auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen.

Team

Unsere Steuerberater sind zudem als Fachberater für folgende Bereiche in der Beratung besonders qualifiziert:

Thomas Hagedorn als Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Jan Lengermann als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Annika Schumann (angestellt nach § 58 StBerG) als Landwirtschaftliche Buchungsstelle

Neben den fachlichen Spezialisierungen der Partner als Fachberater ergeben sich noch spezielle Branchenschwerpunkte. Dabei ist unsere Tätigkeit insbesondere auf die steuerliche Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften ausgerichtet.

Unser Anspruch, stets mit der Zeit zu gehen, bedeutet auch, unseren Service digital zur Verfügung zu stellen. So gehört die Digitalisierung sämtlicher Geschäftsprozesse zur Basis unserer Arbeit.

Büro Frühling

Wir freuen uns, Sie in unserem Stadthaus am historischen Kirchplatz in Königs Wusterhausen zu empfangen, um in unseren modern ausgestatteten Büros Ihre Steuerfragen zu klären und Ihnen die Komplexität des Steuersystems zu beleuchten, als Ihr vertraulicher und kompetenter Partner und Begleiter. Ausreichende kostenfreie Parkmöglichkeiten und barrierefreie Zugänge zu unseren Beratungsräumen sind vor Ort vorhanden.

Jan Lengermann

Steuerberatung

Finanzbuchhaltung

Ihre Finanzbuchhaltung, die Grundlage für alles:

  • Banken: wirtschaftliche Verhältnisse (Rating), Finanzierungen
  • Lieferanten: Lieferkonditionen, Lieferantenkredite
  • Wirtschaftsauskünfte: Creditreform, Bürgel u.ä.
  • Unternehmer/Geschäftsführer/Gesellschafter: Unternehmenssituation, steuerliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensplanung  & Strategie

Dafür erbringen wir als Grundlage folgende Leistungen:

  • Einrichtung und Erstellung von Buchhaltungen; digitaler Datenaustausch (ergänzendes/ersetzendes Scannen)
  • Einspielen von Daten über  Schnittstellen des betrieblichen Rechnungswesens/Warenwirtschaftssystems
  • Belegkontrolle, Buchhaltungschronik
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Schulungen, Belegorganisation
  • Support per Telefon oder Email
  • Buchhaltungscheck, Buchhaltungscoaching
  • ASP- selbst buchen in unserem System
  • Vor Ort Paket - wir buchen vor Ort bei Ihnen

Lohnbuchhaltung

Die Mitarbeiter/innen sind die wichtigsten Stützen in einem Unternehmen. Die Lohnbuchhaltung ist eine sensible, immer aufwändiger und komplexer werdende Tätigkeit, da durch den Gesetzgeber und die fortschreitende Digitalisierung permanent neue Vorgaben erfolgen.

Um diese Anforderungen professionell erfüllen zu können, sind ordentlich ausgebildete und laufend geschulte Lohnsachbearbeiter/innen zwingend erforderlich.

Zudem bedarf es ein EDV-System dass die gesetzlichen Vorgaben entsprechend unterstützt (z.B. die Erfordernisse der Datenschutzgrundverordnung). Dabei setzen wir das mit einem TÜV Datenschutzzertifikat versehene Onlineportal „ADDISON OneClick“ ein. Dieses Portal ermöglicht eine sichere digitale, passwortgeschützte Kommunikation. Für jeden Arbeitnehmer kann ein separater passwortgeschützter Bereich eingerichtet werden.

Hier erhalten Sie praktische Tipps zur Gehaltsoptimierung

Lohnabrechnung originär:

Finanzamt:

  • Lohnjournale u. Lohnsteueranmeldungen, Datenübertragung

Krankenkassen:

  • Beitragslisten u. Beitragsnachweise
  • Datenübertragung
  • Lohnfortzahlungserstattungsanträge

Sonstiges:

  • Überweisungen, Banklisten, vorgegebene Zahlungsdatein (DTAUS)

Bundesagentur für Arbeit:

  • ZVK-Meldungen, Erstellung von Lohnkonten

Onlineportal „ADDISON OneClick“:

  • Bereitstellung und Einstellung sämtlicher Abrechnungen und Unterlagen

Ersteinrichtung Firmenstamm:

Finanzamt:

  • steuerliche Anmeldung

Bundesagentur für Arbeit:

  • Beantragung Betriebsnummer

Sonstiges:

  • Datenerhebung und Prüfung

Meldewesen Krankenkassen:                                         

  • An- u. Abmeldungen, Änderungsmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen
  • Entgeltbescheinigungen für Krankenkassen

Erstellung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen:

  • Abruf ELStAM                       
  • Elektronische Datenübertragung Finanzamt                        
  • Erstellung von Datenprotokollen                                                                                   

Betriebsprüfungen:

  • Betreuung von Lohnsteueraußenprüfungen inkl. Schlussbesprechung
  • Prüfung und Auswertung des Prüfberichtes
  • Einspruchsverfahren
  • Betreuung von Sozialversicherungsprüfungen inkl. Schlussbesprechung

Verdienstbescheinigungen:

Bescheinigung  für           

  • Unterhalt
  • Wohngeld
  • Elterngeld
  • Darlehen
  • Kindergarten etc.

Lohnbescheinigungen für Krankenkasse                
z.B. Krankengeld

Arbeitsbescheinigungen für Arbeitsagentur

Jahresmeldung Berufsgenossenschaft

Statistik

Sonstiges

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Sachbezüge
  • Leistungslohn
  • Einrichtung VWL Vertrag
  • allgemeine Beratungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Steuererklärungen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschussrechnungen dienen der Ermittlung von Einkünften für das Besteuerungsverfahren.

Daneben ergeben sich jedoch auch zwingende gesetzliche Pflichten bei bestimmten Unternehmen zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieser dient u.a. auch Kreditinstituten zur Einschätzung der Bonität eines Unternehmens und zur Erstellung einer Ratinganalyse. Kreditentscheidungen werden von dem Erreichen bestimmter Bilanzkennzahlen abhängig gemacht. Zudem werden Gläubiger und Gesellschafter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch einen Jahresabschluss informiert. Ein Handelsrechtlicher Jahresabschluss bildet z.B. auch die Grundlage für die Vornahme von Ausschüttungen an die Gesellschafter, die Berechnung einer Tantieme oder auch einer Unternehmensbewertung. Wir erstellen deshalb für unsere Mandanten u.a.:

  • Einnahmen-Überschussrechnungen gem. §4 Absatz 3 EStG (z.B.Freiberufler, kleinere Gewerbetreibende)
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 4 Absatz 1 EStG (z.B. eingetragene Kaufleute)
  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse, bestehend aus  Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang  und ggf. Lagebericht
  • Erstellen von speziellen Bilanzen für die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Handelsregister
  • Steuerbilanzen mit Gewinn und Verlustrechnung in Ableitung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, bzw. steuerliche Überleitungsrechnungen aus den handelsrechtlichen Ergebnis
  • Detaillierte Anlage- und Abschreibungsverzeichnisse
  • Bilanzpräsentation und Bilanzbesprechung

Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschussrechnungen dienen der Ermittlung von Einkünften für das Besteuerungsverfahren.

Daneben ergeben sich jedoch auch zwingende gesetzliche Pflichten bei bestimmten Unternehmen zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieser dient u.a. auch Kreditinstituten zur Einschätzung der Bonität eines Unternehmens und zur Erstellung einer Ratinganalyse. Kreditentscheidungen werden von dem Erreichen bestimmter Bilanzkennzahlen abhängig gemacht. Zudem werden Gläubiger und Gesellschafter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch einen Jahresabschluss informiert. Ein Handelsrechtlicher Jahresabschluss bildet z.B. auch die Grundlage für die Vornahme von Ausschüttungen an die Gesellschafter, die Berechnung einer Tantieme oder auch einer Unternehmensbewertung. Wir erstellen deshalb für unsere Mandanten u.a.:

  • Einnahmen-Überschussrechnungen gem. §4 Absatz 3 EStG (z.B.Freiberufler, kleinere Gewerbetreibende)
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 4 Absatz 1 EStG (z.B. eingetragene Kaufleute)
  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse, bestehend aus  Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang  und ggf. Lagebericht
  • Erstellen von speziellen Bilanzen für die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Handelsregister
  • Steuerbilanzen mit Gewinn und Verlustrechnung in Ableitung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, bzw. steuerliche Überleitungsrechnungen aus den handelsrechtlichen Ergebnis
  • Detaillierte Anlage- und Abschreibungsverzeichnisse
  • Bilanzpräsentation und Bilanzbesprechung

Betriebswirtschaftliche Beratung / Unternehmensberatung

sowie Gestaltung der vorweggenommene Erbfolge sowie die steuerliche Abwicklung von Erbfällen

Betriebswirtschaftliche Beratung und Unternehmensberatung finden regelmäßig z.B. im Rahmen von  Besprechungen von Jahresabschlüssen statt. Daneben ergeben sich auch projektbezogene Anlässe z.B. bei Investitionsvorhaben, Finanzierungen, unzureichende Ertrags- und/oder Finanzlagen, Unternehmensnachfolgen bzw.-verkäufe, Umstrukturierungen (z.B. durch Rechtsformwechsel, Verschmelzungen). Beispielhaft sind im Folgenden einige unserer Leistungen in diesem Zusammenhang aufgeführt:

  • Existenzgründungen – Businesspläne
  • betriebswirtschaftliche Analysen, Bilanzanalysen (Kennzahlen, Rating-Check)
  • Erstellung von Umsatz- und Ertragsvorschauen (Rentabilitätsberechnungen)
  • Unternehmensbewertungen
  • Umstrukturierungen, Rechtsformwechsel (z.B. von Einzelunternehmen in eine GmbH), Verschmelzungen (z.B. von zwei GmbHs)
  • Beratungen/Gestaltungen  zur Unternehmensnachfolge
  • Gründung von vermögensverwaltenden Familiengesellschaften z.B. zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratungen/Gestaltungen von Vermögensübertragungen (Schenkung)
  • Erstellung von Schenkungssteuer- und Erbschaftsteuererklärungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend  aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Unsere Branchenschwerpunkte sind:

  • Bau und Handwerk
  • Handel und Online-Handel
  • Kfz-Gewerbe und  Autohandel
  • Gesundheitswesen
  • freie Berufe
  • Hotel und Gaststätten

Unsere Rechtsformschwerpunkte sind:

  • Kapitalgesellschaften, insbesondere folgende Rechtsformen:
    • Verein
    • UG (haftungsbeschränkt)
    • GmbH
    • AG
  • Personalgesellschaften, insbesondere folgende Rechtsformen:
    • GbR / Sozietät
    • Partnerschaftsgesellschaft/Partnerschaftsgesellschaft (mbB)
    • OHG
    • KG
    • UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG / GmbH & Co.KG

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Spezialisierung

Steuerberater für Personen- und Kapitalgesellschaften

Steuerberater für Branchen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist.

Steuerberater für Personen- und Kapitalgesellschaften

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.

Bau und Handwerk

Steuerberatung für Bau- und Handwerksbetriebe

Sie betreiben einen Bau- und/oder Handwerksbetrieb und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir kleine- und mittelständige Handwerksbetriebe, sowie  Hoch- und Tiefbauunternehmen, insbesondere in der Region Berlin/Brandenburg. Mit unserem speziellen Wissen, insbesondere zur der Baubranche,  bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:

  • Abrechnung von Baulöhnen unter Beachtung der geltenden Tariflöhne
  • Abrechnungen SOKA-Bau
  • Mitgliedschaften Handwerkskammer / IHK
  • Verbuchung und Bewertung von erhaltenen Anzahlungen und unfertigen Leistungen
  • Prüfung und Beratung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§13b UStG)
  • Beantragung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG
  • Vergleich mit Branchenkennzahlen
  • Bilanzanalyse, Beratung zur Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens unter Beachtung der Branchenbesonderheiten

Daneben stellen wir  Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.

Handel, Online-Handel

Steuerberatung für Einzel- und Großhandelsbetriebe

Sie betreiben ein stationäres Einzelhandelsgeschäft oder einen Online-Versandhandel und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir stationäre  kleine- und mittelständige Einzelhandelsgeschäften in der Region Berlin/Brandenburg.  Zudem sind wir für Großhandels- und Online -Versandhandelsunternehmen beratend tätig. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:

  • Liefer- und Erwerbsschwellen
  • Innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen
  • Ein-und Ausfuhrlieferungen Drittlandsgebiete
  • Bewertungen von Warenbeständen
  • Beratungen zur ordnungsgemäßen Kassenführung
  • Vergleich mit Branchenkennzahlen
  • Bilanzanalyse, Beratung zur Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens unter Beachtung der Branchenbesonderheiten

Daneben stellen wir  Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.

Kfz-Gewerbe, AutohandelAutomotive

Steuerberatung für Autohäuser und Kfz-Werkstätten

Sie betreiben ein Autohaus oder einen Kfz-Betrieb und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir Autohäuser deutschlandweit. Mit unserem speziellen Wissen zur Automobil-Branche, bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:

  • innergemeinschaftliche Lieferungen,
  • Ausfuhren in Drittländer,
  • verdeckten Preisnachlässen,
  • Differenzbesteuerungen § 25a UStG
  • Inner- und äußerer Betriebsvergleich
  • Kontenrahmen SKR 51 Kfz-Branche

Daneben stellen wir  Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrum zur Verfügung.

Gesundheitswesen / ambulante Pflegedienste

Sie betreiben ein Arztpraxis oder eine Zahnarztpraxis, eine Apotheke, oder einen ambulanten Pflegedienst und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir stationäre  kleine- und mittelständige Einzelhandelsgeschäfte in der Region Berlin/Brandenburg.  Zudem sind wir für Großhandels- und Online -Versandhandelsunternehmen beratend tätig. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:

Arzt- und Zahnarztpraxen:

  • Beratung bei Neugründung einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis
  • Planung bei Nachfolge, Übergabe, Verkauf der Praxis
  • Beratung bei Umstrukturierung (Aufnahme eines Partners, etc.)
  • Rechtsformberatung von der Einzelpraxis bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
  • Praxisgemeinschaft
  • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)Praxisanalyse (Rentabilität und Liquidität)
  • Bewertung von Arztpraxis und Zahnarztpraxis
  • Laufende Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Praxis
  • Prüfung und Beratung bei der Kooperation von Ärzten

Apotheken:

  • Laufende Betreuung unter Berücksichtigung der Sonderaspekte dieses/r hochspezialisierten Kaufmanns/frau
  • Hilfeleistung bei Verhandlungen mit Lieferanten und Abrechnungsdienstleistern
  • Prüfung und Einbindung des verwendeten Kassensystems auf optimale Verwendbarkeit im Rahmen der Finanzbuchhaltung
  • Beratung und Unterstützung bei Neuausrichtungen von Apotheken, Standardortneuaufbau und Altstandortschließungen
  • Beratungen bei laufenden Nachfolgeplanungen und Übernahmen
  • Kompetente Betriebsprüfungsbetreuung, insbesondere unter dem aktuellen EDV-basiertem systematischen Prüfungsansatz der Finanzverwaltung bezüglich der Warenwirtschaftssysteme

Ambulante Pflegedienste:

  • Kontenrahmen nach der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) SKR 45
  • Wohngemeinschaften
  • Gestaltung Rechtsformwahl GmbH

Daneben stellen wir  Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.

Freie Berufe

Sie betreiben ein Anwaltskanzlei, sind als Notar, Ingenieur, Vermessungsingenieure oder Architekt selbständig tätig und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir selbständig tätige Angehörige der freien Berufe in der Region Berlin/Brandenburg. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:

  • Beratung bei Neugründung einer Kanzlei, eines Ingenieurbüros
  • Planung bei Nachfolge, Übergabe, Verkauf der Kanzlei oder des Büros
  • Beratung zu Umstrukturierung (Aufnahme/Ausscheiden eines Partners, Realteilung)
  • Rechtsformberatung von der Einzelkanzlei/Unternehmen, Sozietät/GbR, Partnerschaftsgesellschaft (mbB) bis zur GmbH

Daneben stellen wir  Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.

Landschwirtschaftliche Buchstelle/Forstwirtschaft

Sie betreiben einen land- und/oder einen forstwirtschaftlichen Betrieb und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung? 
Seit mehr als 20 Jahre betreuen wir land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Region Berlin/Brandenburg. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Mit der bestätigten Qualifikation als Landwirtschaftliche Buchstelle kennen wir uns aus mit: 

  • steuerlichen Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft,
  • Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB,
  • Landpachtrecht,
  • Grundstücksverkehrsrecht,
  • Grundlagen des Agrarkreditwesens, 
  • landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik Ordnungsgemäßer Kassenführung, Kassennachschau Betriebsprüfungen, Verhandlungen mit dem Finanzamt Vertretung im Verfahren vor dem Finanzgericht.

Daneben stellen wir Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.

Partner
Thomas Hagedorn
Thomas Hagedorn
Diplom-Finanzwirt (FH)
Steuerberater (Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.))
Jan Lengermann
Jan Lengermann
Diplom-Kaufmann
Steuerberater (Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.))
A Schumann
Annika Schumann
Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin, Landwirtschaftliche Buchstelle
Digitalisierung

Digitalisierung der Geschäftsprozesse

Digitalisierung: Mehr als ein Modewort, jeder strebt es an, doch was heißt dies konkret?

Video Konferenz

Der Begriff Digitalisierung (von lat. digitus, Finger und engl. digit, Ziffer) bezeichnet das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate und ihre Verarbeitung oder Speicherung in einem digitaltechnischen System. Die Information liegt dabei zunächst in beliebiger analoger Form vor und wird dann über mehrere Stufen in Daten umgewandelt.

Ob im Koalitionsvertrag, im Umgang mit dem Finanzamt oder beim privaten Einkauf, überall wird Digitalisierung als die Zielvorstellung dargestellt, die alle Probleme der aktuellen Zeit löst.

Oft wirkt die Digitalisierung als eine unpersönliche Zuarbeit, wenn wieder ein Formular mit einem zugesandten Code im Computer ausgefüllt werden muss, was früher gar nicht, oder zumindest mit einem Menschen zusammen gemacht wurde.

Es kommt also immer auf die richtige Ausgestaltung an, damit Digitalisierung „gut“ gemacht wird, und ein Mehrnutzen für alle entsteht!

Herr Hagedorn

Aber was bedeutet dies konkret im Zusammenhang mit Steuerberatung?

Wir verstehen Digitalisierung so, dass wir die Möglichkeit schaffen, Ihnen die Pflichten der Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und der Zuarbeiten zum Jahresabschluss so einfach, effizient und informativ zu machen, wie möglich.

Dies erfolgt durch den gezielten Einsatz von Technik, geregelten Organisationsabläufen und immer viel Kommunikation.

Im Zusammenhang mit der ILB haben wir uns entschlossen, das Projekt 80177460 der Maßnahme „BIG-Digital-Implementierung und Schulung: Digitalisierung der Geschäftsprozesse“ in unserem Büro für den Zeitraum 2019 bis 2021 durchzuführen, und diese Theorie in die Praxis umzusetzen.

So kann z.B. aus bereits in Ihrem Unternehmen bestehenden und im Einsatz befindlichen Programmen viel gewonnen werden, was zusätzlichen Papiereinsatz reduziert oder im Idealfall sogar ganz vermeidet. Durch eine schnelle Verarbeitung im Steuerbüro können hieraus für Sie Ihre Buchhaltung erstellt werden, Kontrollzahlen oder Zahlungslisten für Sie erstellt und wenn gewünscht jederzeit ortsunabhängig abgerufen und/ oder weiterverarbeitet werden.

Sobald die neue Routine in Fleisch und Blut übergegangen ist, wird der alte Marketing-Spruch: „Sie sollen nicht mehr arbeiten, sondern besser arbeiten.“ Realität.

Ihre Nacharbeiten zur Buchhaltung können dann zeitunabhängig verfolgt werden, ob es die Freigabe eines Angebots, die Sofortmeldung in der Gastronomie, die Lohn- oder Rechnungszahlungen sind, die können Sie von zu Hause, aus dem Urlaub oder direkt im Gespräch beim Steuerberater durchführen.

Gleichzeitig kann das Steuerbüro die von Ihnen gelieferten Daten effizient verarbeiten, archivieren und die Ergebnisse und Basisdaten (Ihre BWA, die Lohnabrechnung, Ihr Jahresabschluss, eine Kennzahlenanaylse, aber auch eine Auflistung aller Belege) zur Verfügung stellen. Auch Betriebsprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen können deutlich effizienter ohne lästiges „heraussuchen“ und „nachrecherchieren“ und damit mit deutlich weniger Zeiteinsatz (und damit günstiger) erfolgen.

Natürlich lässt sich oft nicht alles sofort erreichen, schließlich muss auch für Sie der richtige Kosten - Nutzen - Effekt ermittelt und eingerichtet werden. Hierbei helfen wir Ihnen, die richtigen Wege und ggf. Geräte einzurichten und anzuschaffen.

Diese Prozessoptimierung betreiben wir in unserem Büro für unsere Abläufe kontinuierlich. Dennoch ist es das erklärte Ziel, auch diesen Prozess auf Ihr Unternehmen auszuweiten, so dass die Schnittstellenoptimierung zwischen Mandant und Steuerbüro immer besser wird, und Sie von dem Mehrnutzen profitieren können.

In 2019 konnten wir bereits durch die Anschaffung neuer Computer, Scanner und Programme sowie der kontinuierlichen Schulung unserer Mitarbeiter die wesentlichen Grundlagen schaffen, die wir nunmehr Stück für Stück verfeinern.

In 2019 und 2020 konnten wir bereits zahlreiche Mandanten in das Scannen-Buchen-Archivieren-System überführen, das uns ermöglicht, in der Buchhaltung jeder Buchung einen Beleg zuzuordnen. Hierdurch werden Jahresabschlüsse vereinfacht, Belege für Betriebsprüfungen oder interne Kontrollzwecke liegen immer vor und die Buchhaltung kann deutlich präziser erfolgen. Die alten und nur zu gut bekannten Papierberge und Schuhkartons werden damit Stück für Stück abgeschafft und abgetragen. Zeitverluste durch „Suchen“ nehmen immer mehr ab.

Im Lohn erfolgt durch die Nutzung des Portals „One Click“ ein sicherer und schnellerer Kommunikationsweg, der es ermöglicht, die vorliegenden Lohnabrechnungen umgehend den Mandanten zur Verfügung zu stellen, ohne auf die Post oder andere Dienste angewiesen zu sein. Gerade in Zeiten von Corona ein unschätzbarer Vorteil. Ebenso können die Datenschutzbestimmungen, gerade im Lohnbereich ein hohes Gut, damit garantiert werden. Wir stellen hierdurch sicher, dass ausschließlich Sie diese Abrechnungen erhalten, kein Brief kann in die falschen Hände geraten, jeder Mitarbeiter kann seine – aber auch nur seine – Lohnabrechnung ebenfalls über ein Portal erhalten, so dass lästige Zustellungen oder Neuausdrucke wegfallen.

Der Effekt lässt sich erweitern, indem sich diese Plattform z.B. auch für die Zurverfügungstellung der laufenden BWAs, USt-Voranmeldungen oder Bescheide verwenden lässt.

Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Abläufe im Sinne einer „guten Digitalisierung“ untersuchen, sprechen Sie uns an!

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Zertifikate Beratung

PROJEKT DIGITALISIERUNG "Wir machen Sie zukunftssicher!"

Zertifikat Jan Lengermann Zertifikat Teilnahme Fachberater Restrukturierung-Unternehmensplanung
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Karriere

Wir suchen Verstärkung für unser Team. Wir sind professionell und persönlich. Sind Sie es auch?

HAGEDORN & LENGERMANN

Steuerberatung. Für mehr Transparenz und Balance.

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Ja, ich habe die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.
Standort
Hagedorn Lengermann und Partner mbB,
Steuerberater
Kirchplatz 18
15711 Königs-Wusterhausen
Tel +49 3375 / 2592 - 0
Fax +49 3375 / 2592-31
Wir sind vor Ort für Sie da
Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung
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