Im Dezember 1996 in Königs Wusterhausen von den Steuerberatern Thomas Hagedorn und Wilhelm Lengermann gegründet, entwickelte sich die damalige Sozietät schnell zu einer erfolgreichen Steuerberatungskanzlei. Nach dem Ausscheiden des Seniorpartners, Wilhelm Lengermann und dem kontinuierlichem Wachstum der Kanzlei trat im Jahr 2013 Jan Lengermann, der Sohn des Mitgründers, in die Sozietät ein. In 2022 trat Frau Annika Schumann als Partnerin ein und vervollständigte das Team.
Der stetige Wandel – insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts – erfordert eine Spezialisierung unserer Kompetenzen, damit wir unseren Mandanten optimale steuerliche und betriebswirtschaftliche Lösungen anbieten können. Dabei setzen wir insbesondere auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen.
Unsere Steuerberater sind zudem als Fachberater für folgende Bereiche in der Beratung besonders qualifiziert:
Thomas Hagedorn als Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
Jan Lengermann als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Annika Schumann (angestellt nach § 58 StBerG) als Landwirtschaftliche Buchungsstelle
Neben den fachlichen Spezialisierungen der Partner als Fachberater ergeben sich noch spezielle Branchenschwerpunkte. Dabei ist unsere Tätigkeit insbesondere auf die steuerliche Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften ausgerichtet.
Unser Anspruch, stets mit der Zeit zu gehen, bedeutet auch, unseren Service digital zur Verfügung zu stellen. So gehört die Digitalisierung sämtlicher Geschäftsprozesse zur Basis unserer Arbeit.
Wir freuen uns, Sie in unserem Stadthaus am historischen Kirchplatz in Königs Wusterhausen zu empfangen, um in unseren modern ausgestatteten Büros Ihre Steuerfragen zu klären und Ihnen die Komplexität des Steuersystems zu beleuchten, als Ihr vertraulicher und kompetenter Partner und Begleiter. Ausreichende kostenfreie Parkmöglichkeiten und barrierefreie Zugänge zu unseren Beratungsräumen sind vor Ort vorhanden.
Ihre Finanzbuchhaltung, die Grundlage für alles:
Dafür erbringen wir als Grundlage folgende Leistungen:
Die Mitarbeiter/innen sind die wichtigsten Stützen in einem Unternehmen. Die Lohnbuchhaltung ist eine sensible, immer aufwändiger und komplexer werdende Tätigkeit, da durch den Gesetzgeber und die fortschreitende Digitalisierung permanent neue Vorgaben erfolgen.
Um diese Anforderungen professionell erfüllen zu können, sind ordentlich ausgebildete und laufend geschulte Lohnsachbearbeiter/innen zwingend erforderlich.
Zudem bedarf es ein EDV-System dass die gesetzlichen Vorgaben entsprechend unterstützt (z.B. die Erfordernisse der Datenschutzgrundverordnung). Dabei setzen wir das mit einem TÜV Datenschutzzertifikat versehene Onlineportal „ADDISON OneClick“ ein. Dieses Portal ermöglicht eine sichere digitale, passwortgeschützte Kommunikation. Für jeden Arbeitnehmer kann ein separater passwortgeschützter Bereich eingerichtet werden.
Hier erhalten Sie praktische Tipps zur Gehaltsoptimierung
Lohnabrechnung originär:
Finanzamt:
Krankenkassen:
Sonstiges:
Bundesagentur für Arbeit:
Onlineportal „ADDISON OneClick“:
Ersteinrichtung Firmenstamm:
Finanzamt:
Bundesagentur für Arbeit:
Sonstiges:
Meldewesen Krankenkassen:
Erstellung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen:
Betriebsprüfungen:
Verdienstbescheinigungen:
Bescheinigung für
Lohnbescheinigungen für Krankenkasse
z.B. Krankengeld
Arbeitsbescheinigungen für Arbeitsagentur
Jahresmeldung Berufsgenossenschaft
Statistik
Sonstiges
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschussrechnungen dienen der Ermittlung von Einkünften für das Besteuerungsverfahren.
Daneben ergeben sich jedoch auch zwingende gesetzliche Pflichten bei bestimmten Unternehmen zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieser dient u.a. auch Kreditinstituten zur Einschätzung der Bonität eines Unternehmens und zur Erstellung einer Ratinganalyse. Kreditentscheidungen werden von dem Erreichen bestimmter Bilanzkennzahlen abhängig gemacht. Zudem werden Gläubiger und Gesellschafter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch einen Jahresabschluss informiert. Ein Handelsrechtlicher Jahresabschluss bildet z.B. auch die Grundlage für die Vornahme von Ausschüttungen an die Gesellschafter, die Berechnung einer Tantieme oder auch einer Unternehmensbewertung. Wir erstellen deshalb für unsere Mandanten u.a.:
Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschussrechnungen dienen der Ermittlung von Einkünften für das Besteuerungsverfahren.
Daneben ergeben sich jedoch auch zwingende gesetzliche Pflichten bei bestimmten Unternehmen zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieser dient u.a. auch Kreditinstituten zur Einschätzung der Bonität eines Unternehmens und zur Erstellung einer Ratinganalyse. Kreditentscheidungen werden von dem Erreichen bestimmter Bilanzkennzahlen abhängig gemacht. Zudem werden Gläubiger und Gesellschafter über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch einen Jahresabschluss informiert. Ein Handelsrechtlicher Jahresabschluss bildet z.B. auch die Grundlage für die Vornahme von Ausschüttungen an die Gesellschafter, die Berechnung einer Tantieme oder auch einer Unternehmensbewertung. Wir erstellen deshalb für unsere Mandanten u.a.:
sowie Gestaltung der vorweggenommene Erbfolge sowie die steuerliche Abwicklung von Erbfällen
Betriebswirtschaftliche Beratung und Unternehmensberatung finden regelmäßig z.B. im Rahmen von Besprechungen von Jahresabschlüssen statt. Daneben ergeben sich auch projektbezogene Anlässe z.B. bei Investitionsvorhaben, Finanzierungen, unzureichende Ertrags- und/oder Finanzlagen, Unternehmensnachfolgen bzw.-verkäufe, Umstrukturierungen (z.B. durch Rechtsformwechsel, Verschmelzungen). Beispielhaft sind im Folgenden einige unserer Leistungen in diesem Zusammenhang aufgeführt:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
Unsere Branchenschwerpunkte sind:
Unsere Rechtsformschwerpunkte sind:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche vorstehend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
Steuerberater für Branchen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist.
Steuerberater für Personen- und Kapitalgesellschaften
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten und Beratungsangebote ausschließlich steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betreffen. Eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt, sofern sie nicht als Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zulässig ist. Wir arbeiten deshalb projektbezogen mit weiteren Netzwerkpartnern aus erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.
Steuerberatung für Bau- und Handwerksbetriebe
Sie betreiben einen Bau- und/oder Handwerksbetrieb und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir kleine- und mittelständige Handwerksbetriebe, sowie Hoch- und Tiefbauunternehmen, insbesondere in der Region Berlin/Brandenburg. Mit unserem speziellen Wissen, insbesondere zur der Baubranche, bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:
Daneben stellen wir Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.
Steuerberatung für Einzel- und Großhandelsbetriebe
Sie betreiben ein stationäres Einzelhandelsgeschäft oder einen Online-Versandhandel und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir stationäre kleine- und mittelständige Einzelhandelsgeschäften in der Region Berlin/Brandenburg. Zudem sind wir für Großhandels- und Online -Versandhandelsunternehmen beratend tätig. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:
Daneben stellen wir Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.
Steuerberatung für Autohäuser und Kfz-Werkstätten
Sie betreiben ein Autohaus oder einen Kfz-Betrieb und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir Autohäuser deutschlandweit. Mit unserem speziellen Wissen zur Automobil-Branche, bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:
Daneben stellen wir Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrum zur Verfügung.
Sie betreiben ein Arztpraxis oder eine Zahnarztpraxis, eine Apotheke, oder einen ambulanten Pflegedienst und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir stationäre kleine- und mittelständige Einzelhandelsgeschäfte in der Region Berlin/Brandenburg. Zudem sind wir für Großhandels- und Online -Versandhandelsunternehmen beratend tätig. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:
Arzt- und Zahnarztpraxen:
Apotheken:
Ambulante Pflegedienste:
Daneben stellen wir Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.
Sie betreiben ein Anwaltskanzlei, sind als Notar, Ingenieur, Vermessungsingenieure oder Architekt selbständig tätig und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir selbständig tätige Angehörige der freien Berufe in der Region Berlin/Brandenburg. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Wir kennen uns aus mit:
Daneben stellen wir Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.
Sie betreiben einen land- und/oder einen forstwirtschaftlichen Betrieb und sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner in Sachen Steuerberatung und Betriebswirtschaftlicher Beratung?
Seit mehr als 20 Jahre betreuen wir land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Region Berlin/Brandenburg. Mit unserem speziellen Wissen bieten wir auf unsere Mandanten zugeschnittene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung an. Mit der bestätigten Qualifikation als Landwirtschaftliche Buchstelle kennen wir uns aus mit:
Daneben stellen wir Ihnen selbstverständlich gern unser weiteres gesamtes Leistungsspektrums zur Verfügung.
Digitalisierung: Mehr als ein Modewort, jeder strebt es an, doch was heißt dies konkret?
Der Begriff Digitalisierung (von lat. digitus, Finger und engl. digit, Ziffer) bezeichnet das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate und ihre Verarbeitung oder Speicherung in einem digitaltechnischen System. Die Information liegt dabei zunächst in beliebiger analoger Form vor und wird dann über mehrere Stufen in Daten umgewandelt.
Ob im Koalitionsvertrag, im Umgang mit dem Finanzamt oder beim privaten Einkauf, überall wird Digitalisierung als die Zielvorstellung dargestellt, die alle Probleme der aktuellen Zeit löst.
Oft wirkt die Digitalisierung als eine unpersönliche Zuarbeit, wenn wieder ein Formular mit einem zugesandten Code im Computer ausgefüllt werden muss, was früher gar nicht, oder zumindest mit einem Menschen zusammen gemacht wurde.
Es kommt also immer auf die richtige Ausgestaltung an, damit Digitalisierung „gut“ gemacht wird, und ein Mehrnutzen für alle entsteht!
Aber was bedeutet dies konkret im Zusammenhang mit Steuerberatung?
Wir verstehen Digitalisierung so, dass wir die Möglichkeit schaffen, Ihnen die Pflichten der Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und der Zuarbeiten zum Jahresabschluss so einfach, effizient und informativ zu machen, wie möglich.
Dies erfolgt durch den gezielten Einsatz von Technik, geregelten Organisationsabläufen und immer viel Kommunikation.
Im Zusammenhang mit der ILB haben wir uns entschlossen, das Projekt 80177460 der Maßnahme „BIG-Digital-Implementierung und Schulung: Digitalisierung der Geschäftsprozesse“ in unserem Büro für den Zeitraum 2019 bis 2021 durchzuführen, und diese Theorie in die Praxis umzusetzen.
So kann z.B. aus bereits in Ihrem Unternehmen bestehenden und im Einsatz befindlichen Programmen viel gewonnen werden, was zusätzlichen Papiereinsatz reduziert oder im Idealfall sogar ganz vermeidet. Durch eine schnelle Verarbeitung im Steuerbüro können hieraus für Sie Ihre Buchhaltung erstellt werden, Kontrollzahlen oder Zahlungslisten für Sie erstellt und wenn gewünscht jederzeit ortsunabhängig abgerufen und/ oder weiterverarbeitet werden.
Sobald die neue Routine in Fleisch und Blut übergegangen ist, wird der alte Marketing-Spruch: „Sie sollen nicht mehr arbeiten, sondern besser arbeiten.“ Realität.
Ihre Nacharbeiten zur Buchhaltung können dann zeitunabhängig verfolgt werden, ob es die Freigabe eines Angebots, die Sofortmeldung in der Gastronomie, die Lohn- oder Rechnungszahlungen sind, die können Sie von zu Hause, aus dem Urlaub oder direkt im Gespräch beim Steuerberater durchführen.
Gleichzeitig kann das Steuerbüro die von Ihnen gelieferten Daten effizient verarbeiten, archivieren und die Ergebnisse und Basisdaten (Ihre BWA, die Lohnabrechnung, Ihr Jahresabschluss, eine Kennzahlenanaylse, aber auch eine Auflistung aller Belege) zur Verfügung stellen. Auch Betriebsprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen können deutlich effizienter ohne lästiges „heraussuchen“ und „nachrecherchieren“ und damit mit deutlich weniger Zeiteinsatz (und damit günstiger) erfolgen.
Natürlich lässt sich oft nicht alles sofort erreichen, schließlich muss auch für Sie der richtige Kosten - Nutzen - Effekt ermittelt und eingerichtet werden. Hierbei helfen wir Ihnen, die richtigen Wege und ggf. Geräte einzurichten und anzuschaffen.
Diese Prozessoptimierung betreiben wir in unserem Büro für unsere Abläufe kontinuierlich. Dennoch ist es das erklärte Ziel, auch diesen Prozess auf Ihr Unternehmen auszuweiten, so dass die Schnittstellenoptimierung zwischen Mandant und Steuerbüro immer besser wird, und Sie von dem Mehrnutzen profitieren können.
In 2019 konnten wir bereits durch die Anschaffung neuer Computer, Scanner und Programme sowie der kontinuierlichen Schulung unserer Mitarbeiter die wesentlichen Grundlagen schaffen, die wir nunmehr Stück für Stück verfeinern.
In 2019 und 2020 konnten wir bereits zahlreiche Mandanten in das Scannen-Buchen-Archivieren-System überführen, das uns ermöglicht, in der Buchhaltung jeder Buchung einen Beleg zuzuordnen. Hierdurch werden Jahresabschlüsse vereinfacht, Belege für Betriebsprüfungen oder interne Kontrollzwecke liegen immer vor und die Buchhaltung kann deutlich präziser erfolgen. Die alten und nur zu gut bekannten Papierberge und Schuhkartons werden damit Stück für Stück abgeschafft und abgetragen. Zeitverluste durch „Suchen“ nehmen immer mehr ab.
Im Lohn erfolgt durch die Nutzung des Portals „One Click“ ein sicherer und schnellerer Kommunikationsweg, der es ermöglicht, die vorliegenden Lohnabrechnungen umgehend den Mandanten zur Verfügung zu stellen, ohne auf die Post oder andere Dienste angewiesen zu sein. Gerade in Zeiten von Corona ein unschätzbarer Vorteil. Ebenso können die Datenschutzbestimmungen, gerade im Lohnbereich ein hohes Gut, damit garantiert werden. Wir stellen hierdurch sicher, dass ausschließlich Sie diese Abrechnungen erhalten, kein Brief kann in die falschen Hände geraten, jeder Mitarbeiter kann seine – aber auch nur seine – Lohnabrechnung ebenfalls über ein Portal erhalten, so dass lästige Zustellungen oder Neuausdrucke wegfallen.
Der Effekt lässt sich erweitern, indem sich diese Plattform z.B. auch für die Zurverfügungstellung der laufenden BWAs, USt-Voranmeldungen oder Bescheide verwenden lässt.
Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Abläufe im Sinne einer „guten Digitalisierung“ untersuchen, sprechen Sie uns an!